"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."
Werner von Simens, 1880
Unterrichtung im Bewachungs-gewerbe nach §34a GewO
Aufbau: Insgesamt 40 Stunden
Variante 1: Mo-Fr. je 8 Stunden (findet 3-4x monatlich statt)
Variante 2: 4 Tage je 10 Stunden (in Ausnahmefällen)
Inhalt:
Die Teilnehmer des Kurses werden zunächst in vorgegebenen Inhalten und Themenschwerpunkten unterrichtet:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter Bewachung von Diversität und gesellschaftl. Vielfalt
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften Grundzüge der Sicherheitstechnik
Anschließend finden jeweils Leistungskontrollen (Tests) mit vorgegebenen Fragen statt.
Erforderlich: Deutsche Sprachkenntnisse (B1)
In diesem Kurs vermittelten wir Ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Sie zur Teilnahme an der Sachkunde entsprechend den Regelungen des § 34 a GewO befähigen.
Die dabei zu erreichenden Zertifikate (Sachkunde – IHK – behördlich bestellte Prüfungskommission) sind anerkannte und in der Wirtschaft geforderte und geschätzte Dokumente.
Mit dem erfolgreichen Abschluss erfüllen Sie also die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für einen Einstieg in das Sicherheitsgewerbe.
Die Wahrscheinlichkeit auf Übernahme durch einen Kooperationspartner oder die Vermittlung in eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Sicherheitsunternehmen ist hoch.
Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit fachkundiger Unterweisung als Brandschutzhelfer zur Verfügung zu stellen. Kurses ist es Sie zu einem solchen zu qualifizieren.
1.) Brandschutzhelfer
Der Kurs befähigt Sie zu einem sicheren Umgang mit Feuerlösch-einrichtungen, zur Bekämpfung von Enstehungsbräden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des sebstständigen Verlassens der Gefahrenzone.
2.) Selbsthilfekraft im Brandschutz
In diesem 2-tägigen Kurs (inkl. Praxis und Leistungsnachweis) erfahren Sie alle prüfungsrelevanten Informationen zum Thema Brandschutz.
In einem Notfall ist es wichtig zu Helfen!
Dies ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch gesetzlich festgelegt.
In diesem Lehrgang erfahren Sie dafür die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen und gesetzlichen Richtlinien. Beginnend bei dem Verhalten bei Unfällen, den Erstmaßnahmen am Unfallort und die richtige Alarmierung des Rettungsdienstes. Bis hin zu lebensrettenden Maßnahmen bei typischen Verletzungen werden Sie gut auf den Fall der Fälle vorbereitet.
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